Neue Hinweise zur Notbetreuung

Das Land informiert hier über die seit heute geltenden Regeln zur Schulschließung.
Das steht zur Notbetreuung dort:

 

"Wie findet die Notbetreuung ab dem 20.04. statt und für wen ist sie gedacht?

Die Notbetreuung an den Schulen gilt für Kinder bis einschließlich zur 6. Jahrgangsstufe zu den üblichen Zeiten.

Die Angebote der Notbetreuung können in Anspruch genommen werden von

  1. Eltern, die in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur notwendig ist und keine Alternativbetreuung organisiert werden kann. Wer zur kritischen Infrastruktur gehört, finden Sie weiter unten.
  2. berufstätigen Alleinerziehenden, die keine Alternativbetreuung organisieren können.
  3. Eltern mit Kindern, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann.
  4. Eltern, die selbst an einer Abschlussprüfung teilnehmen für die Dauer der Abschlussprüfung sowie für die Zeit der Vorbereitung auf eine Abschlussprüfung in der Schule.

WICHTIG! Bitte melden Sie sich in ihrer Schule, BEVOR Sie ihr Kind zur Notbetreuung bringen. Zur Organisation und Wahrung der Hygieneregeln ist es sehr wichtig, dass Kinder nicht unangekündigt zur Notbetreuung gebracht werden."