Es ist richtig schlechtes Wetter. Es stürmt und schneit. Darf ich dann mein Kind zu Hause lassen? Entscheidet die Schule, ob der Unterricht ausfällt? Hier geben wir Antworten auf mögliche Fragen.

Darf ich mein Kind wegen der Wetterlage zu Hause lassen?

Hier ist die Antwort ein klares "Ja".

Sie entscheiden über die Sicherheit Ihres Kindes. Wenn aufgrund der Wetterlage (Sturm, Blitzeis, Schnee) ein sicherer Schulweg nicht möglich erscheint, dürfen Sie Ihr Kind zu Hause lassen. Wir bitten aber darum, uns über das Kontaktformular Bescheid zu geben. Die Erfahrung zeigt, dass die Telefonleitung in diesen Fällen völlig überlastet ist.

Wie erfahre ich, ob die Schule ausfällt?

Zu erst einmal: Die Schule darf diese Entscheidung nicht treffen. Auch wir erfahren einen möglichen Schulausfall nur über das Radio. Die Entscheidung fällt im Schulamt oder im Kultusministerium.

Schalten Sie also das Radio auf einen Schleswig-Holsteinischen Sender ein oder schauen Sie auf die Internetseiten der Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlage. Das Kultusministerium hat eine Telefonansage eingerichtet, die unter 0800 1827271 zu erreichen ist.

Warum fällt die Schule aus, obwohl das Wetter in Norderstedt doch ganz erträglich ist?

Norderstedter Schulen sind dem Kreis Segeberg zugeordnet. Wenn im Kreisgebiet z.B. der Verkehr zusammen zu brechen droht, entscheidet der Landrat über einen Schulausfall. Der gilt für das ganze Kreisgebiet. In den weiterführenden Schulen Norderstedts werden auch Kinder unterrichtet, die aus den umliegenden Dörfern mit dem Bus kommen.

Ist trotz Schulausfall für eine Betreuung gesorgt?

Für eine Notfallbetreuung ist gesorgt. Die Lehrer*innen werden versuchen zur Schule zu kommen. Einige wohnen recht nah an der Schule. Einige haben aber auch einen langen Schulweg. So werden es nicht alle Lehrer*innen zur Schule schaffen. Deshalb bitten wir Sie, die Betreuung nur im Notfall in Anspruch zu nehmen.

Weiterführende Informationen

Das Kultusministerium hat eine Informationsseite veröffentlicht, die im Folgenden zitiert wird.

Wetterbedingte Schulausfälle

Informieren Sie sich auch bei der Hotline 0800 1827271 über aktuelle Schulausfälle.

Fragen und Antworten

Grundsätzlich gilt: Eltern, die für ihr Kind eine besondere Gefährdung auf dem Schulweg durch die Witterungs- und Straßenverhältnisse befürchten, können ihr Kind zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen.

Abgesehen davon kann bei besonders gefährlichen Wetterlagen landesweit oder in einigen Regionen Unterrichtsausfall angeordnet werden. Für diese Fälle haben wir für Sie eine Hotline (Bandansage) eingerichtet, die rund um die Uhr unter
0800 1827271 aktuell informiert.

Wichtige Fragen rund um den wetterbedingten Unterrichtsausfall:

Wie begründet sich Unterrichtsausfall?

Maßgebliches Kriterium bei der Anordnung von witterungsbedingtem Unterrichtsausfall ist die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern auf dem Schulweg. Aus diesem Grunde sind die tatsächliche beziehungsweise die mutmaßliche Befahrbarkeit der Straßen entscheidungsleitend. Das Bildungsministerium trifft die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei außergewöhnlichen Witterungs- und Straßenverhältnissen auf der Grundlage des Erlasses vom 13. Juli 2011.

Die Anordnung von Unterrichtsausfall erfolgt im Zweifel für alle Schulen eines Kreisgebietes, auch wenn nicht überall die Schülerinnen und Schüler in gleicher Weise gefährdet sind. Für Teile des Kreisgebietes wird Unterrichtsausfall nur angeordnet, wenn diese Teile knapp und leicht verständlich bezeichnet werden können. In den kreisfreien Städten erfolgt die Anordnung in aller Regel für das gesamte Stadtgebiet. Für die Nordfriesischen Inseln und Halligen gilt die jeweils von den Schulen vor Ort vereinbarte und mit dem Schulamt abgestimmte Regelung.

Dass regelmäßig das gesamte Kreis- beziehungsweise Stadtgebiet einbezogen wird, ist mit der besonderen Situation zu erklären, in der eine Entscheidung zu treffen ist. Meist muss in der Nacht oder den frühen Morgenstunden vor Einsetzen des Berufsverkehrs auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Erkenntnissen beurteilt werden, ob der Schulweg in Anbetracht der Witterungsverhältnisse ohne Gefahr für Leib und Leben zurückgelegt werden kann. Es bleibt dabei regelmäßig keine Zeit, um nach einzelnen Gemeinden oder einzelnen Schulen zu differenzieren und für eine entsprechend differenzierte Unterrichtung der Öffentlichkeit zu sorgen.

Wer berät das Bildungsministerium?

Die Straßenlage wird insbesondere über das gemeinsame Lagezentrum im Landespolizeiamt eingeschätzt.

Wie kann sichergestellt werden, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern von einem Unterrichtsausfall informiert werden?

Bitte wählen Sie die Nummer der Hotline (Bandansage) des Bildungsministeriums unter 0800 1827271 und informieren sich parallel über die Rundfunkanstalten und die Homepages der Verkehrsbetriebe. Autokraft NAH.SH

Wie wird dafür Sorge getragen, dass Schülerinnen und Schüler, die diese Info nicht rechtzeitig erhalten haben und ihre Schule aufgesucht haben, dort betreut werden?

Für Schülerinnen und Schüler, die bei angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, hat die Schulleitung eine Betreuung mit Lehrkräften durch schulische Veranstaltungen zu gewährleisten. Diese Betreuung ist durch die Schulleitung vom regelmäßigen Schulanfang bis zum regelmäßigen Ende des Unterrichts beziehungsweise der schulischen Veranstaltungen sicher zu stellen. Die in der Schule anwesenden Schülerinnen und Schüler sind in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen. Das gilt auch für den Schulweg.

Sofern an Tagen, an denen Unterrichtsausfall angeordnet worden ist, einzelne - von der Schulleitung genehmigte - Schulveranstaltungen dennoch stattfinden, sind die Schülerinnen und Schüler auch im Rahmen dieser Veranstaltungen (einschließlich Hin- und Rückweg) unfallversichert. Für Ganztags- und Betreuungsangebote als schulische Veranstaltungen ist von der Schule im Einvernehmen mit dem jeweiligen Träger der Angebote eine Betreuung sicherzustellen.

Was passiert, wenn sich während des Unterrichts die Witterungs- und Straßenverhältnisse verschlechtern?

Treten während des Unterrichts Witterungs- und Straßenverhältnisse auf, die eine besondere Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden nur nach Hause entlassen, wenn erwartet werden kann, dass der Heimweg gesichert ist. Bis zum Verlassen des Schulgrundstücks sind die Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen.

Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Service/winterhotline/Winterhotline.html
Letzter Abruf: 9.2.20