Maskenpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Landesregierung hat am Samstag, 22.08.2020 eine Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Danach gilt seit Montag, 24.08.2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Schulen.

Generell gilt diese Pflicht für alle Schüler*innen auf dem gesamten Schulgelände. Im Unterrichtsraum gilt die Pflicht nicht.

Außerdem ausgenommen von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind die Schüler*innen in den ihrer Kohorte zugewiesenen Bereichen des Schulhofs und der Mensa sowie beim Sportunterricht.

Das Betretungsverbot für Eltern und Erziehungsberechtigte auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude bleibt weiterhin bestehen. Ausnahmen sind natürlich der Besuch des Sekretariats, Gesprächstermine mit Lehrkräften, Elternabende etc. Auch für Sie gilt dann die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

F. Arnold / C. Lippmann

-Komm. Schulleitungsteam-